• Das Full-Service-Flat-Paket läuft für die bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer. Die monatliche Rate wurde im Zuge der Gesamtkalkulation neben dem Fahrzeugmodell, -alter und Kilometerstand sowie der Jahresfahrleistung und der optional zugebuchten Leistungen auf die vereinbarte Laufzeit berechnet.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich – eine Übertragung bei Veräußerung des Fahrzeugs ist unter Umständen möglich.
  • Aus wichtigem Grund, wie z. B. Verkauf, Totalschaden des Fahrzeuges, Umzug in eine Entfernung, die das weitere Vertragsverhältnis für den Inhaber des Full-Service-Flat-Pakets unzumutbar erscheinen lässt, ist eine vorzeitige Kündigung frühestens mit Wirksamkeit von 9 Monaten nach dem letzten Werkstattereignis möglich. Innerhalb dieser 9-Monate ist keinerlei kostenlose Wartung oder Verschleiß-Reparatur im Rahmen der Full-Service-Flat mehr möglich.
  • Stirbt der Vertragsnehmer, endet der Vertrag 3-Monate nach dem Tode des Vertragsnehmers.
    Etwaige Erben oder sonstige Personen/Firmen, die das Fahrzeug des Vertragsnehmers nach dessen Tod übernehmen, können – in Abstimmung mit dem Vertragsgeber – den Full-Service-Vertrag übernehmen

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